Mehrfachzeichnung Zeichnen Sie zusätzliche Anteilscheine

Wissenswertes zum Raiffeisen Anteilschein

Ein Mitglied kann mehrere Anteilscheine zeichnen. Der Verwaltungsrat setzt deren Höchstzahl fest.

Stimmrecht
Jedes Mitglied hat ein Stimmrecht, unabhängig der Anzahl Anteilscheine.

Verzinsung
Die Bestimmungen für die Verzinsung werden in den Statuten geregelt. Die Verzinsung wird jährlich festgelegt und orientiert sich am Geschäftsergebnis sowie dem aktuellen Zinsniveau und ist gemäss Statuten begrenzt. Ein Verzicht auf eine Zinszahlung berechtigt nicht zu irgendwelchen Ersatzleistungen und begründet keinen Anspruch auf eine spätere Zahlung solcher Zinsen. Im Ausgabejahr erfolgt die Verzinsung anteilsmässig von der Zeichnung bis zum Abschluss des Geschäftsjahres. Anschliessend erfolgt die Zinszahlung jährlich fürs abgeschlossene Geschäftsjahr. Bei Rückzahlungen erfolgt die Verzinsung lediglich fürs abgeschlossene Geschäftsjahr und nicht bis zum Rückzahlungstag.

Laufzeit und Rückzahlung
Die Anteilscheine verfügen über eine unbeschränkte Laufzeit. Ausscheidende Mitglieder oder ihre Erben haben Anspruch auf die Rückzahlung des Anteilscheines höchstens zum Nennwert. Die Mitgliedschaft erlischt durch schriftlich erklärten Austritt unter Berücksichtigung einer Kündigungsfrist von drei Monaten, durch Tod oder durch Ausschluss.

Beteiligen Sie sich am Erfolg Ihrer Raiffeisenbank

Vorteile von zusätzlichen Anteilscheinen

  • Attraktiver Ertrag auf dem Anteilscheinkapital
  • Keine Emissionsabgabe
  • Exklusiv für Mitglieder
  • Lokale Beteiligung mit der Sicherheit der Raiffeisen Gruppe

Ihre Mitglieder-Vorteile bleiben natürlich bestehen

  • Mitbestimmungsrecht
  • Mitglieder Sparkonto mit Vorzugszins
  • Mitglieder Privatkonto mit Gebührenvorteilen
  • Exklusive Erlebnisvorteile

Kapitaleigenschaften von Anteilscheinen

Bitte beachten Sie

Der Verwaltungsrat kann eine Rückzahlung der Anteilscheine ohne Angaben von Gründen verweigern, insbesondere dann, falls die Eigenmittel der Raiffeisen Gruppe den gesetzlichen Eigenmittelanforderungen nicht genügen.

Die zur Raiffeisen Gruppe gehörenden Raiffeisenbanken und Raiffeisen Schweiz bilden einen Haftungsverbund und sind Risiken ausgesetzt, die sich aus ihrer Geschäftstätigkeit ergeben. Die Anteilscheine sind nicht durch die Einlagensicherung der Schweizer Banken gedeckt.

Entscheiden Sie sich nur dann für den Kauf von mehreren Anteilscheinen, wenn Sie sich der damit verbundenen Risiken bewusst sind. Die Anteilscheine eignen sich zur Beimischung im Rahmen der Aktienquote. Ihr Raiffeisen Berater unterstützt Sie gerne und berät Sie über den Einsatz von Anteilscheinen in Ihrem Portfolio.

Diese Angaben geben lediglich eine zusammenfassende Kurzdarstellung wesentlicher Merkmale von Anteilscheinen.

Die Rechte und Pflichten sind in den Statuten der Bank geregelt.

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