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Diensteanbieter

Raiffeisenbank Mischabel-Matterhorn Genossenschaft
Bahnhofstrasse 13 - 15
CH-3924 St. Niklaus
Schweiz

Kontaktmöglichkeiten

E-Mail-Adresse: erlebnisbank@raiffeisen.ch
Telefon: +41 27 955 19 00
Weitere Kontaktmöglichkeiten: SafeChat

Angaben zum Unternehmen

Umsatzsteuer Identifikationsnummer (USt-ID): CHE-105.754.845
Geschäftsbereich: Betreiben von Banken und Kreditinstituten
AGB: https://www.raiffeisen.ch/content/dam/www/rch/pdf/raiffeisen-gruppe/reglemente/de/basisreglemente-2024.pdf

Register und Registernummer

Handelsregister
Geführt bei: Handelsregister-Amt Wallis
Nummer: CH-600.5.002.111-3

Aufsichtsbehörde

Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA
Laupenstrasse 27
3003 Bern
Schweiz
Tel. +41 31 327 91 00
Fax +41 31 327 91 01
info@finma.ch

Website: https://www.finma.ch

Haftungs- und Schutzrechtshinweise

Urheberrechte und Markenrechte: Alle auf dieser Website dargestellten Inhalte, wie Texte, Fotografien, Grafiken, Marken und Warenzeichen sind durch die jeweiligen Schutzrechte (Urheberrechte, Markenrechte) geschützt. Die Verwendung, Vervielfältigung usw. unterliegen unseren Rechten oder den Rechten der jeweiligen Urheber bzw. Rechteinhaber.

Bekanntgabe von Personendaten ins Ausland: Gemäss dem Schweizer Datenschutzgesetz (DSG) geben wir personenbezogene Daten nur dann ins Ausland bekannt, wenn ein angemessener Schutz der betroffenen Personen gewährleistet ist (Art. 16 Schweizer DSG). Sofern der Bundesrat keinen angemessenen Schutz festgestellt hat (Liste: https://www.bj.admin.ch/bj/de/home/staat/datenschutz/internationales/anerkennung-staaten.html), ergreifen wir alternative Sicherheitsmassnahmen. Diese können internationale Verträge, spezifische Garantien, Datenschutzklauseln in Verträgen, von der Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) genehmigte Standarddatenschutzklauseln oder von EDÖB oder einer zuständigen Datenschutzbehörde eines anderen Landes vorab anerkannte unternehmensinterne Datenschutzvorschriften umfassen.

Laut Art. 16 des Schweizer DSG können Ausnahmen für die Bekanntgabe von Daten ins Ausland zugelassen werden, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind, einschliesslich Einwilligung der betroffenen Person, Vertragsabwicklung, öffentliches Interesse, Schutz von Leben oder körperlicher Unversehrtheit, öffentlich gemachte Daten oder Daten aus einem gesetzlich vorgesehenen Register. Diese Bekanntgaben erfolgen stets im Einklang mit den gesetzlichen Anforderungen.